Unsere
Therapiebegleithunde

Die Mischung macht’s

Therapiebegleithunde sollen einerseits wesensfest, andererseits auch sensibel sein. Sie sollen den Kontakt mit den Menschen lieben und prinzipiell neugierig auf neue Dinge zugehen.

Unsere Hunde sind Mischlinge, die ein freundliches Wesen haben und aufgeschlossen gegenüber anderen sind (auch gegenüber Artgenossen). Die „Fellverliebt-Hunde“ verfügen über einen guten Grundgehorsam und sind im Freilauf oder im Spiel abrufbar. Sie haben keine Probleme bei unterschiedlichen Geräuschen und Gerüchen und finden Streicheln, Bürsten und Leckerlis toll.

Jeder der Therapiebegleithunde hat seine einzigartige Persönlichkeit und eignet sich deshalb für unterschiedliche Einsatzbereiche. Wichtig ist, dass für den Hund UND den Klienten das richtige Setting gefunden wird. Unsere Hunde sind in einer guten Beziehung zur Hundeführerin und vertrauen ihr, dass sie die richtigen Entscheidungen für das Rudel trifft.

Grundsätzliche Regelungen für die Haltung, Ausbildung, Überprüfung und den Einsatz der Therapiebegleithunde sind

  • im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere,
  • im Bundesbehindertengesetz §39 a
  • in den Richtlinien Therapiehunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 1. Jänner 2015
  • im Salzburger Landessicherheitsgesetz LGBL Nr. 57/2009 2. Abschnitt

geregelt.