Unsere Ausbildung
Der Weg zum staatlich geprüften Therapiebegleithund
Therapiebegleithunde haben eine besondere Rechtsgrundlage und die Verwendung der Bezeichnung setzt voraus, dass diese Hunde eine besondere Ausbildung und eine positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen haben.
Die Ausbildung unserer Hunde erfolgt über „Therapiehund und Co.“ in Kirchdorf an der Krems und umfasst eine Basisausbildung und eine Aufbauausbildung.
Insgesamt sind es (nach den ESAAT Kriterien) 30 Einheiten Theorie, 31 Einheiten Praxis (mit Klienten) und 25 Einheiten Selbststudium (Pflichtliteratur und Transferausgaben).
Grundlage der Ausbildung sind ein sicherer Grundgehorsam, sowie eine gute Impulskontrolle.
In einem Wesenstest wird die Reizschwelle des Hundes und seine Frustrationstoleranz, die sensible Kommunikation, aber auch die Belastbarkeit von Mensch und Hund, die Freude im Umgang mit Menschen und ein korrektes Verhalten anderen Tieren gegenüber geprüft.
Ausbildungsschwerpunkte:
Theorie
Gesetzliche Grundlagen, rund um den Hund (Anatomie, Entwicklungsphasen, Lernverhalten, ganzheitlich trainieren, Spielverhalten, Stress bei Hunden Kind und Hund),
Formen von Tiergestützter Intervention (Einsatz in Pädagogik und Psychologie, Geriatrie, Physiotherapie, ..), Erste Hilfe und Hygiene, Förderziele und sinnvolle Gestaltung von Einsatzsettigs, etc…
Praxis
Assistenzeinsätze mit unterschiedlichen Klienten
Der Hund in unterschiedlichen Settings (Menschen im Rollstuhl, in der Arbeit mit Kindern, bettlägerige Menschen, Positionierungen des Hundes, …)
Stadtgang und Spiele-Workshop
Abschluss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung und Zulassung zur staatlichen Prüfung
Staatlich geprüfte Therapiebegleithunde müssen ein Mindestalter von 24 Monaten haben, über ausreichend Versicherungsschutz verfügen und stets in einem guten gesundheitlichen Gesundheitszustand sein (auch geimpft und parasitenfrei!). Der Hundehalter hat eine Strafregisterbescheinigung und in der jährlichen Überprüfung die vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nachzuweisen. Die Beurteilung von Therapiebegleithunden gliedert sich in eine Erstbeurteilung vor den Einsätzen und in jährlich zu erfolgenden Nachkontrollen.
In der Zertifizierung werden
- der Pflegezustand des Hundes
- der Grundgehorsam
- das Sozialverhalten gegenüber Menschen
- das kommunikative Setting mit Klienten und
- das Teamverhalten geprüft.